AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: PENSION ZUM SCHLOSS

 

§ 1  Geltungsbereich


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast/Kunden erbrachten weiteren Leistungen der PENSION ZUM SCHLOSS (im Folgenden „Pension“ genannt). Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes/Kunden oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Pension ausdrücklich schriftlich anerkannt.


§ 2  Vertragsabschluss


1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast/Kunden telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. Spätestens bei Anreise in der Pension ist dem Pensionspersonal ein gültiger Personalausweis sämtlicher Gäste zur Legitimation vorzulegen.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform.


3. Vertragspartner sind die Pension und der Gast, der die Leistung der Pension in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung.


§ 3  Vertragsgegenstand, Preise, Zahlung


1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast oder Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.


2. Der Gast/Kunde ist verpflichtet, die geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung ändern und somit eine Diskrepanz entstehen, wird der zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung gültige Umsatzsteuersatz auf den endgültigen Preis angewandt. Dies geschieht auch, wenn sich dadurch der dem Kunden/Gast in der Buchung genannte endgültige Preis erhöht.


3. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.


4. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind der Pension in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn grundsätzlich die Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Pension angezeigt wird.


§ 4  Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension


1. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt


2. Im Übrigen fallen bei vom Kunden vorgenommenen Stornierungen bzw. bei Rücktritt vor dem Anreisetag folgende Vergütungen an:


a) Erfolgt der Rücktritt des Gastes/Kunden bzw. die Stornierung bis einem Tag vor dem Anreisetag,  werden keine Kosten fällig.


b) Erfolgt der Rücktritt des Gastes/Kunden bzw. die Stornierung am Anreisetag oder ohne vorherige Benachrichtigung werden 90 % der Gesamtkosten (ohne Frühstück) des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.


§ 5  Rücktritt der Pension


1. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

→ Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

→ Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

→ die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann;

→ der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

→ ein Verstoß gegen oben genannte § 2 Ziffer 2 vorliegt.


2. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


§ 6  Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr (auf Nachfrage früher) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise hat nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension zu erfolgen.


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr (auf Anfrage später) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


§ 7  Verweisungsrecht


1. Die Pension ist berechtigt, dem Gast den Zugang zur Pension und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft die begründete Sorge besteht, dass der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Pensionspersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.


2. Die Pension ist berechtigt, einen Gast aus der Pension zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Gäste oder das Pensionspersonal belästigt oder beleidigt.


§ 8  Haftungen


1. Der Gast haftet gegenüber dem Pensionsbetrieb für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

 

2. Der Pensionsbetrieb haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.


3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.


4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


5. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Pensionsbetriebes. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 




§ 9  Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN


1. Der Inhaber betreibt in seiner Pension einen Internetzugang per WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes in der Pension. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Pension und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen gemäß § 9 einverstanden.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Dem Gast allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internets.


2. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passworts. Das Passwort ist nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension bestimmt. Es darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, das Passwort zu ändern.


3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Daten können möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber der Pension keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


4. Für die über das Internet per LAN und/oder WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.


5. Dem Inhaber der Pension ist gestattet, ggf. aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung Nutzungsdaten zu protokollieren und sechs Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.


6. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere: den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;  keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterladen, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte nutzen, versenden oder verbreiten;

den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber der Pension von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Pension unverzüglich auf diesen Umstand hin.


§ 10 Schlussbestimmungen


1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension (Hamminkeln-Ringenberg), Gerichtsstand ist Wesel.


3. Es gilt deutsches Recht.


4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Hamminkeln, 05. Oktober 2015